Ich: „Die schicken uns die Rechnung als signiertes PDF.“
Kollege: „Wir dürfen aber Rechnungen nur per Post annehmen.“
Ich: „Das kann ich leider nicht ändern.“
Kollege (überlegt): „Drucken Sie es aus und falten Sie es zweimal, dann sieht es aus, als wär es mit der Post gekommen!“
Ich: „…“

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Kollegen aus der Hölle

5 Kommentare

  1. Erstellt am 20. Juli 2010 um 09:43 | Permanent-Link

    Ihr lacht?
    Das erleben wir ständig, wenn wir Rechnungen an Kunden per E-Mail verschicken, dass die Sekretärin meint, sie braucht es per Post und nicht kapiert, dass es doch SCHEISSEGAL ist ob nun wir den Drucker anwerfen oder sie. Das merkt der Chef doch gar nicht.

  2. Anne
    Erstellt am 20. Oktober 2010 um 18:54 | Permanent-Link

    Ja, das geht so – hab ich auch schon erlebt :-)

  3. BiBu
    Erstellt am 3. Dezember 2010 um 17:44 | Permanent-Link

    Es ist nach dem deutschen Umsatzsteuergestz nicht Scheißegal

  4. Mieze
    Erstellt am 9. Dezember 2010 um 10:03 | Permanent-Link

    Japp, auch schon erlebt^^
    Und falls wirklich einer meint, es ist doch egal, wer das ausdruckt – isses nicht. Zumindest dann nicht mehr, wenn man bei einer Steuerprüfung erwischt wird (und ja, sowas kann man prüfen).
    Geht aber meines Wissens nur um die Vorsteuer aus der Rechnung, wer damit nichts am Hut hat kann gelassen bleiben ;)

  5. Eddi
    Erstellt am 7. März 2011 um 15:54 | Permanent-Link

    @Pixeljunkie das ist mitnichten egal. Elektronische Rechnungen dürfen NICHT ausgedruckt werden, sondern müssen eine qualifizierte Signatur enthalten und unterliegen ganz strengen Aufbewahrungsbestimmungen, die kein Mensch vernünftig einhalten kann. Bitte schau ins Umsatzsteuergesetz. Da es aber in der Tat so ist, daß es kein Mensch merkt, wenn die Rechnung stattdessen ausgedruckt wird, wird dieser Zwang ab Juni zum Glück abgeschafft.

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